Die Landesregierung Baden-Württembergs hat ein „Fenster der Möglichkeiten“ für Hilfe suchende Menschen mit Pflegegrad geöffnet. Neuerdings dürfen Sie selbst bis zu EUR 131 pro Monat von der Pflegekasse frei zu Ihrer Entlastung ausgeben. Ziel der Regierung ist es, dass Hilfesuchende schlafende Reserven in Ihrem sozialen Umfeld als Einzelhelfer „erwecken“ oder bestehende nachbarschaftliche Hilfsbeziehungen finanziell entschädigen.
Im Folgenden lege ich die Bedingungen dieser neuen Möglichkeit dar und vergleiche Vor- und Nachteile der neuen Verordnung für die Hilfesuchenden und für die Einzelhelfer*innen selbst. Dabei möchte ich zeigen: die Novellierung bringt Beiden viele Vorteile – aber nicht nur Vorteile. Daher skizziere ich abschließend gemeinsame Lösungen für einige eher nachteilige Auswirkungen.
Große Freude und Hoffnungen auf allen Seiten – aber auch berechtigte Befürchtungen
Menschen mit Pflegegrad dürfen sich selbst einen Helfer oder eine Helferin suchen. Sobald eine Paarung zustande gekommen ist, dürfen Sie sich den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 131 auszahlen lassen. Dazu ist nur dieses unterschriebene Formular monatlich zur Abrechnung der Leistungen bei der Kasse einzureichen. Verglichen mit der Abrechnung über eine organisierte Nachbarschaftshilfe entfallen hierbei die Organisationskosten. Das geht allerdings nur, wenn beide nicht miteinander verwandt oder verschwägert sind und nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Die meisten Infos zur neuen UstA-VO und den Einzelhelfer*innen findet sich auf dieser Seite
Selbst abrechnen und bis zu 50€ mehr verwalten!
Nachbarschaftshelfer*innen können sich bei der Pflegekasse als Einzelhelfer*in registrieren und sich ihre Unterstützung direkt von der Kasse entschädigen lassen. Dadurch eröffnet sich bei gleicher Leistung die Chance auf mehr Geld in kürzerer Zeit. Denn eine Einzelhelfer-Hilfsbeziehung kann bis zu EUR 20 pro Stunde abrechnen und sich für die Unterstützung von hilfesuchenden Nachbarn, Freunden oder Bekannten mit jeweils EUR 131 pro Monat entschädigen lassen. Außerdem dürfen Einzelhelfer*innen sich zusätzlich in der organisierten Nachbarschaftshilfe engagieren und von dort bis zu EUR 3.000 pro Jahr erhalten. Alle diese Einnahmen sind laut Finanzamt Freiburg steuerfrei und kombinierbar. Nichts davon wird bei Transferleistungen angerechnet.
direkt mit der Kasse selbst abrechnen und mehr Geld in kürzerer Zeit verdienen
steuerfrei bis zur Höhe des Pflegegelds nach §3 Abs. 36 EStG
voll auf eigenes Risiko und gegebenenfalls mit allen Problemen allein
1. Um möglichen Gefahren vorzubeugen, sollte die Paarung aus Einzelhelfer*innen und Hilfesuchenden kostenlos und unverbindlich im Helferportal registrieren. Im Ernstfall kann schnell ein zuverlässiger, geprüfter und ehrenamtlicher Ersatz gefunden oder unsere Vertretungskräfte eingeplant werden. Zwar sichert das Helferportal derzeit Notfälle nur über eine festangestellte Spri ngerkraft ab. Aber unsere personellen Kapazitäten für haushaltsnahe Dienstleitungen mit festangestellten Kräften werden derzeit stark ausgebaut.
2. Gegen Unfall- und Haftpflichtschäden können Sie sich ganz einfach durch eine Mitgliedschaft bei der SAGES eG mitversichern. Wir kümmern uns dann im Bedarfsfall für Sie um die Kommunikation mit den Ämtern, Leistungsträgern und Versicherungen.
3. Präventiv und nicht erst im Ernstfall sollten Sie die offenen Schulungen besuchen oder sich von einem Mentor begleiten lassen. Auch der e-Mail-Rundbrief der DNA-Die Neuen Alten unterstützt Neugierige und Wissensdurstige mit offenen und regelmäßigen Schulungsangeboten. Dort erfahren Sie Gemeinschaft und Wertschätzung durch formellen und informellen, sowie kollegialen Austausch.
Zu hundert oder tausend kriegen sie langsam Ohrensausen
Übers Helferportal und Mitgliedschaft sich absichern und gemeinsam mehr erreichen!