SAGES: 0761 45891846

Helferportal "Helfende Hände"

Wir vermitteln Beziehungen zwischen Händen, Köpfen und Herzen. Wir bieten Hilfe und Unterstützung im Alltag und machen vieles, außer Pflegen.

→ Wer Hilfe sucht, kann sich hier informieren oder direkt auf unser Plattform als Hilfesuchender registrieren.

→ Wer als Helferin oder Helfer im Haushalt, Garten oder außer Haus assistiert, darf sich hier anmelden oder einloggen

Die gemeinsamen Einsätze werden auf diesen Listen dokumentiert. Sie sind Grundlage für die Abrechnung mit den Pflegekassen und für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung von 13,50 Euro pro Stunde.

Direkten Kontakt zu unseren Koordinationsstellen und zur Verwaltung finden Sie unten, am Ende der Seite.

Mithelfen

Nachbarschaftshilfe ist nicht nur Handarbeit

  1. Zunächst legen Sie unverbindlich Ihr individuelles Profil im Helferportal an.
  2. Wir checken Ihr Profil, lernen Sie am Telefon kennen und schalten Ihr Profil frei.
  3. Jetzt können Sie sich aus den offenen Hilfsgesuchen das passende aussuchen.
  • Im Helferportal gibt es eine Online Karte mit allen Hilfsgesuchen, die zu Ihrem Profil passen. Von hier aus können Sie sich per Mausklick bewerben oder mit Funktionsträgern chatten.
  • Kommen neue Hilfsgesuche in Ihrer Nähe rein, die auf Ihr Profil passen, schicken wir Ihnen das passende Gesuch automatisch per E-Mail zu.
  • Gerne berät Sie jemand aus unserem sympatischen Team am Telefon bei der Auswahl eines zu Ihnen passenden Auftrags. Rufen Sie an: Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr unter 0761 45891846.
  • Sprechstunden gibt es in unserem Büro in Freiburg, Yorckstr. 23 dienstags zwischen 10 und 16 Uhr sowie mittwochs, zwischen 16 und 18 Uhr. 
  • Ihr Aufwand wird mit 13,50 EUR pro Stunde entschädigt.
  • Für Ihre Mithilfe dürfen wir Ihnen bis zu 3.000 Euro pro Jahr auszahlen (vgl.§ 3, Abs. 26 EStG).
  • Sobald uns eine korrekt ausgefüllte Einsatzliste vorliegt, überweisen wir in der Regel innerhalb von 3 Tagen.
  • Wir versichern Sie während Ihrer Einsätze und auf den Wegen gut (Haftpflicht und Körperschäden).
  • Fahrtkosten und Auslagen können ebenfalls übernommen werden.

Über die SAGES können Sie sich sinnvoll für Ihre Nachbarschaft engagieren und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung von 13,50 EUR pro Stunde.

Notwendige Kompetenzen können Sie in den regelmäßig stattfindenden Offenen Kursen und im Gespräch mit anderen Helfer*innen vertiefen.

Hilfe finden

Finden Sie bei uns Ihre zuverlässige und vertrauenswürdige Hilfe

Über SAGES können Sie Helfer*innen aus Ihrer Nachbarschaft kennenlernen.

Die Sozialgenossenschaft rechnet mit den Pflegekassen 20,80 EUR pro Stunde ab. Dadurch können aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 EUR genau sechs Stunden Hilfe werden.

  1. Am Telefon ein Hilfsgesuch aufgeben.
  2. Auf den Anruf eines zuverlässigen und vertrauenswürdigen Nachbarn warten.
  3. Beim gemeinsamen Tun kennenlernen.
  4. Bitte melden Sie das Ergebnis eines Erstbesuchs unseren Koordinationsstellen zurück.
  1. Sie füllen dieses Formular aus mit den wichtigsten Angeben zur Hilfestellung.
  2. In der Regel meldet sich am nächsten Werktag eine Mitarbeiter*in telefonisch bei Ihnen.
  3. Gemeinsam klären Sie dann die Bedarfe sowie Möglichkeiten und geben ein anonymisiertes Hilfsgesuch im Helferportal auf.
  4. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Kosten fallen erst nach erfolgreicher Vermittlung an.
    • Sie registrieren sich mit Ihrer E-Mail und Telefonnummer im Helferportal als Hilfesuchender.
    • Zur Freischaltung warten Sie auf unseren Rückruf oder Sie rufen direkt an: 0761 45891846.
    • Anschließend können Sie ein Hilfsgesuch aufgeben und Mithelfer*innen kontaktieren.

Offene Sprechstunden ohne Anmeldung gibt es in der Yorckstr. 23 mit:

  • Dr. Nils Adolph am Dienstag, zwischen 10 und 16 Uhr.
  • Ines Ringwald, mittwochs zwischen 16 und 18 Uhr.

Anfahrt mit der Straßenbahn: Linie 4 „Berliner Allee“, nähe Westarkaden / Hotel Freiburg. Alternativ können Sie auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren.

Hilfsgesuche werden manchmal binnen 2 Stunden vermittelt. Andere erst nach 2 Tagen, 2 Wochen oder auch erst 2 Monaten.

Sie können die Wahrscheinlichkeit steigern, eine helfende Hand zu finden, wenn Sie in Ihrem sozialen Umfeld unser Werbematerial streuen.

Fordern Sie über dieses Formular das kostenlose Werbematerial an. 

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Hilfe, ist zukünftig mit weiterem Ansteigen der Wartezeit zu rechnen.

  • Starten Sie eine informelle Initiative zur gegenseitigen Unterstützung beim gelingenden Älterwerden und gestalten Sie gemeinsam mit Gleichaltrigen würdevoll Ihren Alltag. Anregungen und Vorbilder hierfür können unserer Nachbarnetze in St. Georgen, Brühl oder Freiburg Ost sein.
  • Betreiben Sie frühzeitig Selbsthilfe, noch bevor Sie Hilfe brauchen, indem Sie sich ein soziales Umfeld organisieren und um Unterstützung bitten, wo vielleicht noch keine notwendig ist. Viele gute Anregungen hierfür gibt unser Rundbrief von DNA – Die Neuen Alten.
  • Das Helferportal-Team unterstützt Sie mit Tipps aus der Praxis.

Der direkte Draht zum Team des Helferportals

Telefon: 0761 45 89 1846 Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr

Sprechstunden finden dienstags von 10 bis 16 Uhr und mittwochs von 16 bis 18 Uhr statt.

Büro in Freiburg in der Yorckstr. 23 (Linie 4, Berliner Allee).

Nils Adolph, geschäftsführender Vorstand der SAGES, Freiburg. Foto: Michael Goldschalt.

Dr. Nils Adolph

Koordination und Entwicklung
nils.adolph@sages-eg.org
Tel. 0761 45891846-4
Sprechstunde: dienstags von 10 bis 16 Uhr

Mitarbeiterin SAGES, Platzhalter. Copyright kreativkolors from freepik.

Ines Ringwald

Disposition und Koordination
ines.ringwald@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-2
Sprechstunde: mittwochs Nachmittag nach Vereinbarung

Mitarbeiterin SAGES, Platzhalter. Copyright kreativkolors from freepik.

Dr. Iris Wernher

Koordination im Dreisamtal
iris.wernher@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-7 Sprechstunde: n.V.

Karin Neumann, Lotsin beim Helferportal der SAGES eG, Freiburg. Foto: Michael Goldschalt

Karin Neumann

Lotsin und Notfälle
karin.neumann@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-1

Lilia Schnegelberger, Koordinatorin des Helferportals der SAGES, Raumschaft südlich von Freiburg. Foto: Michael Goldschalt

Lilia Schnegelberger

Koordination südlich von Freiburg
lilia.schnegelberger@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-3 Sprechstunde: n.V.

Dr. Wolfgang Haas, Buchhaltung, SAGES Freiburg. Foto: Michael Goldschalt

Dr. Wolfgang Haas

Verwaltung und Buchhaltung
wolfgang.haas@sages-eg.org
Mobil: 0179 5185107 Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung

Service / Downloads

Download: SEPA-Lastschriftmandat 

Zuletzt aktualisiert am 9.11.2023

Möchten Sie Mitglied der SAGES eG werden? Bitte downloaden Sie sich Ihren Antrag: Download Mitgliedsantrag SAGES

Zuletzt aktualisiert am 9.11.2023

Download: Satzung der SAGES eG

Aktualisiert auf der letzten Generalversammlung am 20.6.2023

Verwaltung & Buchhaltung

Dr. Wolfgang Haas, Buchhaltung, SAGES Freiburg. Foto: Michael Goldschalt

Dr. Wolfgang Haas
wolfgang.haas@sages-eg.org
Mobil: 0179 5185107

FAQs - oft gefragt: Infos rund ums Helferportal

Helfende erhalten 13,50 EUR pro Stunde.

Bis zu 3.000 EUR im Jahr sind die Einnahmen steuerfrei nach § 3, Abs. 26 im EStG (nebenberufliche Tätigkeit).

Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld) angerechnet.  

Mithelfende sind ehrenamtlich tätig, das heißt sie nehmen eine „gesellschaftliche Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung“ wahr.

Die SAGES eG berechnet den Pflegekassen pro Stunde einen Satz von 20,80 EUR, wenn für den Einsatz eines Helfenden eine beiderseitig unterschriebene Einsatzliste vorliegt.

Davon gehen 13,50 EUR pro Stunde als Aufwandsentschädigung an den Engagierten und 7,30 EUR verbleiben bei der Sozialgenossenschaft für Abrechnung, Verwaltung, Versicherung, Gehälter, Schulungen etc.

Aufgrund dieses Modells, bei dem der Helfer ca. 2/3 erhält die SAGES ca. 1/3 einbehält, können aus dem Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat genau sechs Stunden Hilfsleistungen werden.

Beispiel: Hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 1 bekommen von der Pflegekasse ein Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat zur Verfügung gestellt. Darüber lässt sich die Mithilfe des Nachbarn im Haushalt für sechs Stunden pro Monat entschädigen.

Gegebenenfalls schmälern jedoch anfallenden Auslagen das monatliche Budget. Darunter fallen beispielsweise Anfahrtskosten der mithelfenden Person oder Kosten für das gemeinsam beim Stadtmobil CarSharing Südbaden angemietete Auto. Diese indirekten Kosten werden ebenfalls von den Pflegekassen übernommen. Je nach deren Höhe bleiben dann aber nur noch 5 oder sogar 4 Stunden für die direkte Hilfe übrig.

Ehrenamtlich Mithelfende dürfen alles, was entlastet, außer Pflegen!

  • Sie dürfen auch die Pflegeperson ersetzen, insofern diese verhindert ist.
  • Die SAGES eG darf die Aufwandsentschädigungen auch über das Budget der „Kurzzeitpflege“ abrechnen, sofern das beantragt ist.
  • Helfer*innen und Klienten dürfen gemeinsam auf Kosten der Pflegekasse an den Bodensee fahren zu Kaffee und Kuchen oder Verwandtenbesuchen.

Aber Tabletten anreichen, Duschgänge oder Verbandswechsel dürfen bitte nur pflegende Angehörige und Pflegedienstmitarbeitende.

Das SGB XI gibt im §45a die rechtliche Grundlage der Nachbarschafthilfe. Dort steht: „Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.“ Die Nachbarschaftshilfe unterstützt bei der „eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen“.

Im Gegensatz zur Pflege dürfen keine Pflegesachleistungen abgerechnet werden und von den Nachbarschaftshelfer*innen dürfen keine pflegerische Tätigkeiten (z.B. Medikamenmtengabe, Verbandswechsel, Körperpflege…) unternommen werden.

Die SAGES rechnet auf Grundlage des Stundenzettels mit den Helfern und den gesetzlichen Pflegekassen ab.

Ab Pflegegrad 1 verfügen Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR. Eine Stunde kostet bei der SAGES 20,80 EUR. Bei diesem Kosten können daraus 6 Stunden Hilfe pro Monat werden.

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie durch einen Antrag auf Verhinderungspflege im Kalenderjahr zusätzlich über 1.612 EUR verfügen. Diese lassen sich durch Mittel der Kurzzeitpflege auf maximal 2.418 EUR erhöhen.

Eine Übersicht über die Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier zum Download. Ihr lokalen Seniorenbüro und die lokalen Pflegestützpunkte nehmen den gesetzlichen Beratungsauftrag war.

  1. Um als Nachbarschaftshelfer über das Helferportal aktiv werden zu können ist die Verifizierung einer e-Mailadresse notwendig.
  2. Anschließend findet ein Ersttelefonat mit einer Koordinationsstelle statt. Geburtsdatum und Motivations werden geprüft.
  3. Wenn Sie helfend Tätig werden wollen ist eine unterschriebene Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie ein Engagementvertrag notwendig.
  4. Wir bitten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern und an den offenen Schulungsabenden teil zu nehmen.
  5. Bei unseren offenen Schulungsabenden und in den Sprechstunden können sie andere Helfer*innen und mit den Koordinationsstelle persönlich sprechen.
  6. Arbeiten Sie besser im Team? Wie wäre es wenn Sie bei unseren Expert*innen 55+ mitwirken, als Tandem, Lotsin oder im Konflikmanagement?

 

Im übrigen gilt auch in der Nachbarschaftshilfe was in jeder sozialen Beziehung gilt: Vertrauen ist ein Geschenk dessen Wert im laufe der Zeit wächst.

Nach telefonischer Vereinbarung findet ein unverbindliches Ersttreffen zwischen Helfern und Hilfesuchenden statt. Beide sehen einander zum ersten mal und sollten neben den üblichen Kennenlernritualen am besten direkt die Aufgabe angehen, um deretwillen die Hilfe angefragt wurde. Dabei lernen sich beide Seiten kennen. Anschließend geben bitte beide Seiten auch einer Koordinationsstelle ein kurzes Feedback.

A) Sollte einer der Beiden kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit haben, ist die Beziehung beendet. Infolge dessen wird der Auftrag wieder für andere Mithelfende zur Bewerbung frei gegeben.

B) Falls beide Parteien sich indes einig sind – kann das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sein. Die Verbindlich- und Zuverlässigkeit der neuen Beziehung steigert sich durch die zunehmende Inklusion in den sozialen Raum des Gegenübers.

Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde über Pflege- (und analog dazu Versorgungs) – notstand gesprochen. Die Deutsche Pflegeversicherung kann als eine Teilkaskoversicherung verstanden werden, die mitnichten den Notstand zu beenden in der Lage ist.

Tatsächlich aber ist Nachbarschaftshilfe zum größten Teil Handarbeit und zum kleineren Teil eine Frage finanzieller Mittel. Anders gesagt ist nebst einer Grundausstattung die weitere die Höhe des Kontostandes weniger entscheidend für das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden als die Eingebundenheit in eine gelingende und würdevolle Gemeinschaft.

Ziel der Nachbarschaftshilfe muss daher sein, dass keine möglichen menschlichen Fähigkeiten ungenutzt bleiben um dem Notstand zu begegnen. Gegenseitige Hilfe muß zur Norm unserer Gesellschaft gehört haben und der Wille jedes Einzelnen gewesen sein, bevor wir gegenüber einem Notstands kapitulieren.

Geschäftsführung

Nils Adolph, geschäftsführender Vorstand der SAGES, Freiburg. Foto: Michael Goldschalt.

Dr. Nils Adolph
nils.adolph@sages-eg.org

Tel.: 0761 45891846-4