Die SAGES eG berechnet den Pflegekassen pro Stunde einen Satz von 21,80 EUR, wenn für den Einsatz eines Helfenden eine beiderseitig unterschriebene Einsatzliste vorliegt.
Davon gehen 13,50 EUR pro Stunde als Aufwandsentschädigung an den Engagierten und 8,30 EUR verbleiben bei der Sozialgenossenschaft für Abrechnung, Verwaltung, Versicherung, Gehälter, Schulung, Vermittlung, Konfliktmanagement… etc.
Aufgrund dieses Modells, bei dem der Helfer ca. 2/3 erhält die SAGES ca. 1/3 einbehält, können aus dem Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat sechs Stunden Hilfsleistungen werden.
- Beispiel 1: Personen mit Pflegegrad 1 bekommen von der Pflegekasse ein Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat zur Verfügung gestellt. Damit können Sie sechs Stunden Mithilfe pro Monat entschädigen.
- Beispiel 2: Personen mit Pflegegrad 2 bekommen von der Pflegekasse ein Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Sie einmal jährlich die Verhindungspflege zusammen mit der Kurzzeitpflege beantragen (3.539 EUR) und 40% der monatlichen Pflegesachleistungen für die Nachbarschaftshilfe umwandeln (318,40 EUR). Darüber lässt sich die Mithilfe des Nachbarn im Haushalt für 34 Stunden pro Monat entschädigen.
Mit den Kassen können auch Auslagen wie Fahrtskosten, Mietautos beim Stadtmobil CarSharing Südbaden verrechnet werden.